Halteverbotszonen
mit Halteverbotszone garantiert direkt vor der Haustür parken
Dieses Angebot gilt nur für die Stadt Brandenburg an der Havel. Bitte beachten Sie zudem, dass für die Be- und Entladeadresse 2 Halteverbotszonen notwendig sind.
Mit viel Man-Power und handwerklichem Geschick kann ein Umzug auch in Eigenregie durchgeführt werden. Wer sich dabei unnötigen Stress, Wege und Arbeit sparen möchte, der organisiert sich eine Halteverbotszone, sodass die Fahrzeuge direkt vor der Hauseingangstür geparkt werden können.
Die Antragsstellung dafür ist komplex und man muss einige Regeln beachten. Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie, sodass Sie sich auf Ihren Umzug konzentrieren können. Nutzen Sie dafür einfach das folgende Kontaktformular:
Preis für Brandenburg:
117,90 €
Halteverbots-
zone
inkl. amtlicher Genehmigung und Aufstellprotokoll innerhalb der Stadt Brandenburg für nur 117,90 Euro.
So können Sie uns außerdem erreichen:
- 03381-73 08 59
- 03381-73 91 66
- 0177-44 24 586
- info@umzugs-hilfe.com
Weitere Infos zur Beantragung einer Halteverbotszone:
Wir empfehlen die Halteverbotszone (HVZ) mindestens 3 Wochen vor dem Umzug zu beauftragen. Sie erhalten von uns eine verkehrsrechtliche Anordnung und ein dazugehöriges Aufstellprotokoll. Nur wenn das Aufstellprotokoll eine 14-tägige Frist vor dem Umzugstag aufweist, können Sie die Halteverbotszone vom zuständigen Ordnungsamt am Umzugstag bei Bedarf räumen lassen.
Wir empfehlen die Halteverbotszone (HVZ) mindestens 3 Wochen vor dem Umzug zu beauftragen. Sie erhalten von uns eine verkehrsrechtliche Anordnung und ein dazugehöriges Aufstellprotokoll. Nur wenn das Aufstellprotokoll eine 14-tägige Frist vor dem Umzugstag aufweist, können Sie die Halteverbotszone vom zuständigen Ordnungsamt am Umzugstag bei Bedarf räumen lassen.
Nach der Auftragserteilung erfolgen die Rechnungserstellung und der Rechnungsversand. Nach Erhalt des Rechnungsbetrags leiten wir alle notwendigen Schritte für die Organisation Ihrer persönlichen Halteverbotszone ein. Wir kümmern uns um die amtlichen Unterlagen und das Aufstellen der entsprechenden Beschilderung. Anschließend erhalten Sie die amtlichen Dokumente per Mail. Sollte am Umzugstag doch jemand im Halteverbot parken, können Sie mit diesen Unterlagen die Räumung bei der Stadt beauftragen. Dafür genügt ein kurzer Anruf beim zuständigen Ordnungsamt.